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Der Generalanwalt am EuGH stützt das
UNESCO-Welterbe in Wien
Im Vorabentscheidungsverfahren betreffend das Projekt "Heumarkt"
(C-575/21) folgt der Generalanwalt am EuGH in seinen Schlussanträgen in allen wesentlichen Punkten den Rechtsstandpunkten von Rechtsanwalt Dr. Piotr Pyka, MSc. Ein Paradigmenwechsel im österr. UVP-Recht steht bevor.
Reportage zum Projekt "Heumarkt" im UNESCO-Welterbe in Wien
Herr Prof. DI Christian Schuhböck, Generalsekretär der Umweltorganisation "Alliance For Nature", die von Rechtsanwalt
Dr. Piotr Pyka, MSc, im Verfahren vor dem EuGH (C-575/21) vertreten wird, schildert in seiner Reportage im Magazin Denkma[i]l die Hintergründe des umstrittenen Projekts "Heumarkt" im UNESCO-Welterbe "Historisches Zentrum von Wien".
Erfolg vor dem EuGH! Der Gerichtshof folgt in seinem Urteil zum Projekt "Heumarkt"
(C-575/21) weitgehend der Rechtsauffassung der von
Dr. Pyka vertretenen Alliance For Nature
Im Vorabentscheidungsverfahren zum Projekt "Heumarkt"
(C-575/21) hat der EuGH am 25.5.2023 ein richtungsweisendes Urteil gefällt und Teile des UVP-G 2000, die die UVP-Pflicht von Städtebauprojekten regeln, als unionsrechtswidrig erkannt.
Damit ist der EuGH weitgehend der Rechtsauffassung der von
Rechtsanwalt Dr. Piotr Pyka, MSc, vertretenen Umweltorganisation Alliance For Nature gefolgt, die sich seit Jahren für die UVP-Pflicht des umstrittenen Projekts einsetzt und auf die mangelhafte Umsetzung der UVP-Richtline in Österreich verweist.