Wissen.
Erfahrung.
Leidenschaft.
Ihr Rechtsanwalt.
Herzlich Willkommen auf der Webseite meiner Rechtsanwaltskanzlei immoclimate.legal! Ich berate und vertrete meine Mandant:innen persönlich in sämtlichen Belangen des Immobilienrechts, Umweltrechts, Verwaltungs- und Verfassungsrechts sowie Unternehmensrechts. Mehr dazu erfahren Sie unten.
Kanzleiphilosophie
Meine Rechtsanwaltskanzlei setzt auf einen hohen Spezialisierungsgrad (Boutique-Kanzlei)
und eine persönliche Rechtsberatung. Ich bin davon überzeugt, dass gegenseitige Wertschätzung und Respekt sowie das daraus resultierende Vertrauen die Grundlagen einer guten und erfolgreichen Zusammenarbeit sind. Ich vertrete die Rechte meiner Mandant:innen stets mit Leidenschaft, Treue und Gewissenhaftigkeit.
„Für jedes Problem gibt es eine Lösung. Mit meiner Praxiserfahrung und Fachausbildung begleite ich meine Mandant:innen bis ans angestrebte Ziel und schenke Ihnen dabei stets die erforderliche Zeit, das Verständnis und die Aufmerksamkeit.“
- Dr. Piotr Pyka, MSc
Spezialgebiete der Kanzlei
Immobilienrecht
Dank der Verbindung der Expertise im Vertragsrecht (Zivilrecht) mit jener im Bau-, Raumordnungs- und Umweltrecht (öffentliches Recht) bietet immoclimate.legal eine Rechtsberatung über den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie (Ankauf, Errichtung, Nutzung, Verkauf/Rückbau/Wiederverwendung) an, wie zum Beispiel:
- Rechtliche Risikoanalyse im Vorfeld des Grundstückserwerbs (insb. in Bezug auf die Flächenwidmung, Umweltprüfungen etc.)
- Errichtung von Verträgen im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb sowie der Planung, baulichen Umsetzung, Nutzung und Verwertung eines Projekts (Kauf-, Bau-, Dienstbarkeits-, Makler- bzw. Mietverträge etc.)
- Treuhändige Abwicklung von Liegenschaftstransaktionen
- Rechtsberatung und Rechtsvertretung bei der Nutzung einer Immobilie (Hausverwaltung, Schadenersatzprozesse, Mietrecht, Sanierungen etc.)
- Rechtsberatung und Rechtsvertretung bei Rückbau und Verwertung (Abbruchbewilligungen, Abfallrecht, Kontaminationen, Vertragsrecht).
Umweltrecht
Im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzrechts bietet die Kanzlei die Rechtsberatung und Rechtsvertretung bei folgenden Themen:
- Strategischen Umweltprüfungen (SUP), Naturverträglichkeitsprüfungen (NVP) und Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP)
- EU-Taxonomie und ESG-konforme Strategien
- Städtebau und nachhaltige Raumordnung
- Umweltschutz- und Nachhaltigkeitsaspekte bei Immobilien-und Infrastrukturentwicklungsprojekten
- Beteiligungsrechte von Umweltorganisationen, Bürgerinitiativen und Vereinen
- Beratungspakete für Gemeinden in Fragen der örtlichen Baupolizei und der örtlichen Raumordnung und den dazugehörigen Fragen des Umwelt- und Klimaschutzrechts
- Naturschutzrecht & UNESCO-Welterbe
- Abfallwirtschafts-, Wasser-, Luftreinhaltungs-, Anlagen- und Energierecht.
Öffentliches Wirtschaftsrecht & Prozessführung
Ich berate und vertrete nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen in Angelegenheiten der Unternehmensführung sowie in Rechtsstreitigkeiten mit Vertragspartnern. Dazu gehört auch die Prozessführung vor Behörden, Verwaltungsgerichten, Zivilgerichten sowie nationalen und internationalen Gerichtshöfen:
- Verwaltungsverfahren: Verfahren vor Verwaltungsbehörden, Verwaltungsgerichten und vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
- Zivilverfahren: Verfahren vor Zivilgerichten (insb. in Rechtsstreitigkeiten über Immobilien; Schadenersatz- und Baumängelprozessen; Teilungsklagen; Werklohnstreitigkeiten etc.)
- Verfassungsrecht: Individualanträge und Beschwerden sowie Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg
- EU-Recht: Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg.
Neueste Fälle & Erfolge der Kanzlei
Amtshaftungsklage gegen die Stadtgemeinde Traiskirchen wegen unterlassener Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen
Ein Einwohner klagt die Gemeinde, die 2019 den "Klimanotstand" ausgerufen hat, weil diese notwendige Maßnahmen gegen Lärm- und Abgasemissionen auf Gemeindestraßen unterlassen hat.
„Insbesondere von einer Gemeinde, die 2019 als die erste österreichische Gemeinde den 'Klimanotstand' ausgerufen hat, ist zu erwarten, dass sie dieser sich selbst auferlegten Pflicht, dem Klimawandel bzw. der Umweltverschmutzung entgegenzuwirken, auch nachkommt und tagelanges Laufenlassen von LKW-Motoren samt Diesel-Kühlaggregaten auf öffentlichen Straßen durch Halte- und Parkverbote strikt untersagt. Dass die Gemeinde dies mit dem Hinweis auf vermeintliche Schädigung des ‘Wirtschaftsstandortes’ ablehnt, ist nicht nachvollziehbar.“
- so Dr. Piotr Pyka, Rechtsanwalt und Klagevertreter.
Städtebauvorhaben "Kurbadstraße" in Wien-Oberlaa: Keine Baubewilligungen ohne eine UVP!
"Alliance For Nature" spricht sich gegen die Erteilung von Baubewilligungen für das Großprojekt in Favoriten aus, solange dessen Umweltverträglichkeit nicht feststeht.
“Es kann nicht sein, dass bei der Beurteilung der UVP-Pflicht für das Städtebauvorhaben ein bestehender Bauplatz, auf dem ebenfalls Bauführungen stattfinden sollen, zur Gänze einfach ”weggerechnet" wird. Eine solche Vorgehensweise wurde vom Generalanwalt des EuGH bereits im Zusammenhang mit dem Projekt -'Heumarkt' kritisiert."
- sagt Rechtsanwalt Dr. Piotr Pyka, der "Alliance For Nature" im gegenständlichen Verfahren vertritt.
UVP-Feststellungsverfahren: Erfolg vor dem Verwaltungsgerichtshof!
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat der außerordentlichen Revision einer von Dr. Piotr Pyka vertretenen Umweltorganisation stattgegeben und bestätigt, dass die Kumulationsprüfung im Rahmen des UVP-Feststellungsverfahrens nicht auf "gleichartige" Projekte eingeschränkt werden darf (VwGH 21.12.2023, Ra 2023/04/0109).
Umweltverträglichkeitsprüfung bei Städtebauprojekten: Erfolg vor dem EuGH!
Im Vorabentscheidungsverfahren zum Projekt "Heumarkt" (C-575/21) hat der EuGH am 25.5.2023 ein richtungsweisendes Urteil gefällt und dabei weitgehend der Rechtsauffassung meiner Mandantin gefolgt. Die UVP-Pflicht für Städtebauprojekte wird dadurch in Österreich wesentlich ausgeweitet und die Rechte der mitbeteiligten Öffentlichkeit gestärkt.
Honorar & Erstberatung
Meine Kanzlei legt einen großen Wert auf volle Transparenz beim Honorar. Die Art der Honorarabrechnung (Stundensatz, Rechtsanwaltstarif bzw. Pauschale) wird individuell und angepasst an Ihre Bedürfnisse sowie die Komplexität des Falles in der Erstberatung besprochen und mit Ihnen vereinbart.
Die Erstberatung dauert bis zu einer Stunde. Die Kosten der Erstberatung erfahren Sie gerne auf Anfrage.
Auch eine Online-Rechtsberatung (via Zoom) ist möglich.
Den Erstberatungstermin können Sie mittels Kontaktformulars unten oder per E-Mail vereinbaren. Der Beratungstermin gilt erst dann als vereinbart, wenn Sie von der Kanzlei per E-Mail eine Terminbestätigung erhalten haben.
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Fotos © Shodgan Foto Daria Sanetra bzw. Dr. Piotr Pyka, MSc.