Wissen. 
Erfahrung. 
Leidenschaft. 
Dr. Piotr Pyka - Ihr Rechtsanwalt.

 

Meine Rechtsanwaltskanzlei wurde im Ranking "Top Anwaltskanzleien Österreichs 2026" der renommierten Zeitung DER STANDARD als eine der Top-Anwaltskanzleien im Bereich "Umwelt- und Klimarecht" ausgezeichnet. Mein Team und ich freuen uns sehr über dieses Zeichen des Vertrauens und der Wertschätzung!

Kanzleiphilosophie

"Das größte Risiko ist, nichts zu wagen."

 Herodot (Historiker, 5. Jh. v. Chr.) 

Spezialgebiete der Kanzlei

Immobilienrecht


Dank der Verbindung der Expertise im Vertragsrecht (Zivilrecht) mit jener im Bau-, Raumordnungs- und Umweltrecht (öffentliches Recht) bietet immoclimate.legal eine Rechtsberatung über den gesamten Lebenszyklus einer Immobilie (Ankauf, Errichtung, Nutzung, Verkauf/Rückbau/Wiederverwendung) an, wie zum Beispiel:


  • Rechtliche Risikoanalyse im Vorfeld des Grundstückserwerbs (insb. in Bezug auf die Flächenwidmung, Umweltprüfungen etc.)
  • Errichtung von Verträgen im Zusammenhang mit dem Grundstückserwerb sowie der Planung, baulichen Umsetzung, Nutzung und Verwertung eines Projekts (Kauf-, Bau-, Dienstbarkeits-, Makler- bzw. Mietverträge etc.)
  • Treuhändige Abwicklung von Liegenschaftstransaktionen
  • Rechtsberatung und Rechtsvertretung bei der Nutzung einer Immobilie (Hausverwaltung, Schadenersatzprozesse, Mietrecht, Sanierungen etc.)
  • Rechtsberatung und Rechtsvertretung bei Rückbau und Verwertung (Abbruchbewilligungen, Abfallrecht, Kontaminationen, Vertragsrecht).

Umweltrecht


Im Bereich des Umwelt- und Klimaschutzrechts bietet die Kanzlei die Rechtsberatung und Rechtsvertretung bei folgenden Themen:






  • Strategischen Umweltprüfungen (SUP), Naturverträglichkeitsprüfungen (NVP) und Umweltverträglichkeitsprüfungen (UVP)  
  • EU-Taxonomie und ESG-konforme Strategien
  • Städtebau und nachhaltige Raumordnung
  • Umweltschutz- und Nachhaltigkeitsaspekte bei Immobilien-und Infrastrukturentwicklungsprojekten
  • Beteiligungsrechte von Umweltorganisationen, Bürgerinitiativen und Vereinen 
  • Beratungspakete für Gemeinden in Fragen der örtlichen Baupolizei und der örtlichen Raumordnung und den dazugehörigen Fragen des Umwelt- und Klimaschutzrechts
  • Naturschutzrecht & UNESCO-Welterbe 
  • Abfallwirtschafts-, Wasser-, Luftreinhaltungs-, Anlagen- und Energierecht.

Öffentliches Wirtschaftsrecht & Prozessführung

Ich berate und vertrete nicht nur Privatpersonen, sondern auch Unternehmen in Angelegenheiten der Unternehmensführung sowie in Rechtsstreitigkeiten mit Vertragspartnern. Dazu gehört auch die Prozessführung vor Behörden, Verwaltungsgerichten, Zivilgerichten sowie nationalen und internationalen Gerichtshöfen: 

 

  • Verwaltungsverfahren: Verfahren vor Verwaltungsbehörden, Verwaltungsgerichten und vor dem Verwaltungsgerichtshof (VwGH)
  • Zivilverfahren: Verfahren vor Zivilgerichten (insb. in Rechtsstreitigkeiten über Immobilien; Schadenersatz- und Baumängelprozessen; Teilungsklagen; Werklohnstreitigkeiten etc.)
  • Verfassungsrecht: Individualanträge und Beschwerden sowie Verfahren vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) und dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg
  • EU-Recht: Verfahren vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg. 

Neueste Fälle & Erfolge der Kanzlei

Erfolg: Das BVwG bestätigt die UVP-Pflicht für das "Heumarkt"-Projekt!

 
Mit Erkenntnis vom 3.11.2025 hat das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) der Beschwerde u.a. meiner MandantInnen stattgegeben und festgestellt, dass für das sog. "Heumarkt" - Projekt (Version "Heumarkt neu 2021") die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) durchzuführen ist.

Das BVwG folgte damit der Argumentation meiner MandantInnen, wonach das "Heumarkt"-Projekt die Welterbestätte "Historisches Zentrum von Wien" erheblich beeinträchtigen würde und diese Beeinträchtigung auch nicht kompensierbar ist.

Ich freue mich sehr, dass ich meine MandantInnen in diesem umfangreichen Verfahren erfolgreich vertreten konnte!

 

 



Erfolg: Prüfung der UVP-Pflicht für das Großprojekt "Seeviertel" in Gmunden nun fix!

 
Die Kanzlei immoclimate.legal freut sich, einen bedeutenden Erfolg in der Vertretung der Umweltorganisation Alliance For Nature verkünden zu können: Dank unserer Initiative hat die Oberösterreichische Umweltanwaltschaft eine Prüfung der Umweltverträglichkeitsprüfungspflicht (UVP) für das Großprojekt "Seeviertel" in Gmunden eingeleitet. 

Bis zur rechtskräftigen Klärung der UVP-Pflicht bzw. bis zum Abschluss des UVP-Verfahrens darf keine Baubewilligung für das Projekt erteilt werden - erklärt Rechtsanwalt Dr. Piotr Pyka.

 

 



Amtshaftungsklage gegen die Stadtgemeinde Traiskirchen wegen unterlassener Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen 

Ein Einwohner klagt die Gemeinde, die 2019 den "Klimanotstand" ausgerufen hat, weil diese notwendige Maßnahmen gegen Lärm- und Abgasemissionen auf Gemeindestraßen unterlassen hat. 

„Insbesondere von einer Gemeinde, die 2019 als die erste österreichische Gemeinde den 'Klimanotstand' ausgerufen hat, ist zu erwarten, dass sie dieser sich selbst auferlegten Pflicht, dem Klimawandel bzw. der Umweltverschmutzung entgegenzuwirken, auch nachkommt und tagelanges Laufenlassen von LKW-Motoren samt Diesel-Kühlaggregaten auf öffentlichen Straßen durch Halte- und Parkverbote strikt untersagt. Dass die Gemeinde dies mit dem Hinweis auf vermeintliche Schädigung des ‘Wirtschaftsstandortes’ ablehnt, ist nicht nachvollziehbar.“
 
- so Dr. Piotr Pyka, Rechtsanwalt und Klagevertreter.

 

 



Honorar & Erstberatung

Meine Kanzlei legt einen großen Wert auf volle Transparenz beim Honorar. Die Art der Honorarabrechnung (Stundensatz, Rechtsanwaltstarif bzw. Pauschale) wird individuell und angepasst an Ihre Bedürfnisse sowie die Komplexität des Falles in der Erstberatung besprochen und mit Ihnen vereinbart.

Die Erstberatung dauert bis zu einer Stunde. Die Kosten der Erstberatung erfahren Sie gerne auf Anfrage.

Auch eine Online-Rechtsberatung (via Zoom) ist möglich.

Den Erstberatungstermin können Sie mittels Kontaktformulars unten oder per E-Mail vereinbaren. Der Beratungstermin gilt erst dann als vereinbart, wenn Sie von der Kanzlei per E-Mail eine Terminbestätigung erhalten haben.

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Hier können Sie auch telefonisch einen Beratungstermin vereinbaren:


 
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Fotos © Shodgan Foto Daria Sanetra bzw. Dr. Piotr Pyka, MSc.