Neueste Fälle & Erfolge der Kanzlei
Amtshaftungsklage gegen die Stadtgemeinde Traiskirchen wegen unterlassener Umwelt- und Klimaschutzmaßnahmen
Rechtsanwalt Dr. Piotr Pyka vertritt einen Einwohner, der die Stadtgemeinde Traiskirchen, die 2019 den "Klimanotstand" ausgerufen hatte, wegen Unterlassung notwendiger Maßnahmen gegen Lärm- und Abgasemissionen auf Gemeindestraßen auf Amtshaftung geklagt hat.
Städtebauvorhaben "Kurbadstraße" in Wien-Oberlaa: Keine Baubewilligungen ohne eine Umweltverträglichkeitsprüfung!
Die Umweltorganisation "Alliance For Nature", die durch Rechtsanwalt Dr. Piotr Pyka vertreten wird, spricht sich gegen die Erteilung von Baubewilligungen für das Großprojekt in Favoriten aus, solange dessen Umweltverträglichkeit nicht feststeht.
UVP-Feststellungsverfahren: Erfolg vor dem Verwaltungsgerichtshof!
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat der außerordentlichen Revision einer von Dr. Piotr Pyka vertretenen Umweltorganisation stattgegeben und bestätigt, dass die Kumulationsprüfung im Rahmen des UVP-Feststellungsverfahrens nicht auf "gleichartige" Projekte eingeschränkt werden darf (VwGH 21.12.2023, Ra 2023/04/0109).
Keine Baubewilligung für das Projekt "Heumarkt": Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Wien!
Nur drei Tage, nachdem ich im Namen meiner Mandantin einen umfassenden Schriftsatz eingebracht habe, in dem zahlreiche Argumente für die UVP-Pflicht des Projekts "Heumarkt" dargestellt wurden, wurde die Säumnisbeschwerde des Projektwerbers zurückgezogen und das Verfahren vor dem Verwaltungsgericht Wien eingestellt.
Die BezirksZeitung berichtet: "Nächste Verhandlung in der Wiener Heumarkt-Causa steht an"
"Seit dem EuGH-Urteil geht es Schlag auf Schlag. Ob das umstrittene Heumarkt-Projekt einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden muss, wird schon am 19. Juni verhandelt.
(...)".
Umweltverträglichkeitsprüfung bei Städtebauprojekten: Erfolg vor dem EuGH!
Im Vorabentscheidungsverfahren zum Projekt "Heumarkt" (C-575/21) hat der EuGH am 25.5.2023 ein richtungsweisendes Urteil gefällt und dabei weitgehend der Rechtsauffassung meiner Mandantin gefolgt. Die UVP-Pflicht für Städtebauprojekte wird dadurch in Österreich wesentlich ausgeweitet und die Rechte der mitbeteiligten Öffentlichkeit gestärkt.
Reportage zum Projekt "Heumarkt" im UNESCO-Welterbe in Wien
Herr Prof. DI Christian Schuhböck, Generalsekretär der Umweltorganisation "Alliance For Nature", die von Rechtsanwalt
Dr. Piotr Pyka, MSc, im Verfahren vor dem EuGH (C-575/21) vertreten wird, schildert in seiner Reportage im Magazin Denkma[i]l die Hintergründe des umstrittenen Projekts "Heumarkt" im UNESCO-Welterbe "Historisches Zentrum von Wien".
Der Generalanwalt am EuGH folgt den Argumentation unserer Kanzlei und stützt das
UNESCO-Welterbe in Wien
Im Vorabentscheidungsverfahren betreffend das Projekt "Heumarkt"
(C-575/21) folgt der Generalanwalt am EuGH in seinen Schlussanträgen in allen wesentlichen Punkten den Rechtsstandpunkten von Rechtsanwalt Dr. Piotr Pyka, MSc. Ein Paradigmenwechsel im österr. UVP-Recht steht bevor.