Der Generalanwalt am EuGH folgt den Argumentation unserer Kanzlei und stützt das UNESCO-Welterbe in Wien
Nach der Durchführung der mündlichen Verhandlung am 14.9.2022 hat der Generalanwalt am Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg am 24.11.2022 seine Schlussanträge in der Rechtssache „Heumarkt“ (C-575/21), in der der Gründer von immoclimate.legal, Rechtsanwalt Dr. Piotr Pyka, die Umweltorganisation "Alliance For Nature" (AFN) rechtsfreundlich vertritt, vorgetragen.
Die Schlussanträge folgen in allen entscheidenden Punkten der von Dr. Pyka vertretenen Rechtsansicht.
Sollte der EuGH in seinem Urteil den (unverbindlichen) Empfehlungen des Generalanwalts folgen (was er in der Regel macht), wird das die Rolle des Umwelt- und Klimaschutzes bei der Entwicklung von Immobilienprojekten in Österreich wesentlich stärken. Das wäre ein Schritt in die richtige Richtung - nämlich in Richtung einer nachhaltigen Immobilienprojektentwicklung.
Zusammenfassung der Schlussanträge (Pressemitteilung des EuGH):
https://curia.europa.eu/jcms/jcms/p1_3865463/fr/
Langfassung der Schlussanträge:
https://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf;jsessionid=FDADC7F831C675289B363D8309AA07B5?text=&docid=267743&pageIndex=0&doclang=DE&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=6435