Keine Baubewilligung für das Projekt "Heumarkt": Erfolg vor dem Verwaltungsgericht Wien!

Am 19. Juni 2023 hätte das Verwaltungsgericht Wien in einer mündlichen Verhandlung über die UVP-Pflicht des Projekts "Heumarkt" entscheiden sollen.

Nur drei Tage, nachdem ich in diesem Verfahren im Namen meiner Mandantin, der Umweltorganisation "Alliance For Nature", einen umfassenden Schriftsatz eingebracht habe, in dem zahlreiche Argumente für die UVP-Pflicht des Projekts dargestellt wurden, wurde die Säumnisbeschwerde des Projektwerbers zurückgezogen. 

Damit wird das Verwaltungsgericht Wien, das aufgrund der Säumnisbeschwerde die Aufgabe der Baubehörde zur Entscheidung über den Baubewilligungsantrag übernommen hat, das Verfahren einstellen müssen. Die vom Projektwerber angestrebte Baubewilligung wird somit durch das Verwaltungsgericht Wien nicht erteilt werden.

Dies ist - nach dem erfreulichen Urteil des Gerichtshofs der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg (C-575/21) - bereits der zweite Erfolg, den ich für meine Mandantin in diesem Verfahren erwirken konnte.