Erfolg vor dem EuGH in der Rechtssache "Heumarkt"
(C-575/21)!
Rechtsanwalt Dr. Piotr Pyka, MSc, hat für seine Mandantin, die Umweltorganisation "Alliance For Nature" einen bedeutenden Erfolg vor dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in Luxemburg erkämpft:
Der EuGH hat in seinem Urteil zum Projekt "Heumarkt" vom 25.5.2023 (C-575/21) die Schwellenwerte und Kriterien für Städtebauprojekte im österr. UVP-G 2000 für unionsrechtswidrig erkannt.
Der EuGH ist damit der Rechtsauffassung der von Rechtsanwalt Dr. Piotr Pyka, MSc, vertretenen Umweltorganisation "Alliance For Nature" gefolgt, die seit Jahren auf die mangelhafte Umsetzung der UVP-Richtlinie im UVP-G 2000 hinweist und sich für die UVP-Pflicht des umstrittenen Projekts einsetzt.
Einige Kernaussagen des EuGH-Urteils, die einen weit über den Einzelfall hinausgehende Wirkung haben:
- In Österreich wird derzeit die Mehrheit der Städtebauprojekte entgegen der UVP-Richtlinie keiner UVP unterzogen.
- Die Schwellenwerte des Anh 1 Z 18 lit b UVP-G 2000 sind zu hoch und daher unionsrechtswidrig.
- Auch Projekte von geringer Größe können erhebliche Auswirkungen auf die Umwelt haben und daher als Städtebauprojekte einer UVP unterliegen.
- Städtebauprojekte sind keine Erschließungsvorhaben, sondern konkrete Einzelbauprojekte. Eine „Magnetwirkung“ ist für ein Städtebauprojekt nicht erforderlich.
- Auch Änderungen/Umbauten des Bestandes können Städtebauprojekte darstellen.
- Städtebauprojekte sind auch nach deren Ausführung bei der Kumulationsprüfung zu berücksichtigen.
- Solange die Schwellenwerte bzw. Kriterien für Städtebauprojekte nicht unionsrechtskonform festgesetzt werden, haben Behörden bzw. Gerichte die UVP-Richtlinie unmittelbar anzuwenden und Einzelfallprüfungen zur Beurteilung der UVP-Pflicht durchführen.
- Die Einzelfallprüfung muss sich auf alle Auswahlkriterien des Anhangs III UVP-Richtlinie beziehen und darf nicht eingeschränkt werden.
Das Urteil des EuGH wird insgesamt zur Stärkung der Nachhaltigkeit in der Immobilienbranche führen, weil nunmehr bei vielen Projekten deren Auswirkungen auf die Umwelt zu prüfen und mitzuberücksichtigen sein werden.
Für weitere Fragen zum Urteil des EuGH bzw. zu Städtebauprojekten und zur Umweltverträglichkeitsprüfung steht Ihnen Rechtsanwalt Dr. Piotr Pyka, MSc, im Rahmen einer persönlichen Rechtsberatung gerne zur Verfügung.
Das Urteil des EuGH vom 25.5.2023 (C-575/21) können Sie hier herunterladen.