Die BezirksZeitung berichtet: "Nächste Verhandlung in der Wiener Heumarkt-Causa steht an"
"Seit dem EuGH-Urteil geht es Schlag auf Schlag. Ob das umstrittene Heumarkt-Projekt einer Umweltverträglichkeitsprüfung unterzogen werden muss, wird schon am 19. Juni verhandelt.
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Von Beginn an forderte AFN eine Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) für das umstrittene Projekt am Heumarkt. Das Verwaltungsgericht Wien legte den Antrag schließlich dem Europäischem Gerichtshof (EuGH) vor und das EuGH-Urteil hat nun Konsequenzen über den Heumarkt hinausgehend für ganz Österreich.
Wie die BezirksZeitung berichtete, hat der EuGH Teile des nationalen UVP-Gesetzes als unionswidrig erkannt. Das österreichische Recht sah bisher eine UVP nämlich für Städtebauprojekte erst ab einer Fläche von 15 Hektar und einer Bruttogeschossfläche von mehr als 15.000 Quadratmeter vor. Diese Schwellenwerte seien laut Erkenntnis des EuGH unzureichend und würden viele einzelne Projekte ausschließen. Zur Erinnerung: 1,55 Hektar umfasst die Projektfläche am Heumarkt."
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