Erfolg: VwGH bestätigt die UVP-Pflicht für das Projekt "Heumarkt"!
Der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) hat mit Beschlüssen vom 17.7.2026 erfreulicherweise die UVP-Pflicht für beide Projektvarianten (2021 und 2023) des umstrittenen Projekts "Heumarkt" in Wien bestätigt.
Damit ist nun auch das Höchstgericht - wie früher bereits das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) - der Rechtsansicht unserer Mandant:innen gefolgt, die sich seit Jahren für die UVP-Pflicht des Projekts und damit auch für den Erhalt des Weltkulturerbes in Wien einsetzen.
„Der Verwaltungsgerichtshof hat in seinen Entscheidungen ausdrücklich bestätigt, dass negative visuelle Auswirkungen des Projekts ‚Heumarkt‘ auf eine Reihe wichtiger Blickpunkte des Welterbes in Wien zur UVP-Pflicht des Projekts führen, dies sogar unabhängig davon, ob die Aberkennung des Welterbestatus droht oder nicht. Die letzten Bemühungen der Stadt Wien bzw. der Bundesregierung, UNESCO dazu zu bewegen, Wien von der roten Liste der gefährdeten Welterbestätten zu nehmen, erweisen sich damit als vollkommen nutzlos.“
– sagt der auf Umweltrecht spezialisierte Rechtsanwalt Dr. Piotr Pyka, der die Umweltorganisation Alliance For Nature sowie zahlreiche Nachbarinnen und Nachbarn in Verfahren betreffend diverse Varianten des Projekts „Heumarkt“ vertritt.